Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
RawMedia | Webdesign & Brandbuilding

§ 1 GELTUNGSBEREICH

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Leistungen und Angebote zwischen RawMedia (Andrea Bloch, Tulpenweg 5, 76684 Tiefenbach, nachfolgend „Agentur") und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber"), soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

1.2 Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die Agentur ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, auch wenn die Agentur in Kenntnis der AGB des Auftraggebers die Leistung vorbehaltlos erbringt.

1.4 Die AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

§ 2 VERTRAGSGEGENSTAND

2.1 Die Agentur erbringt Dienstleistungen in den Bereichen Webdesign, Branding, UX/UI-Beratung, digitale Markenentwicklung, Suchmaschinenoptimierung (SEO), Content-Erstellung und laufende Website-Betreuung.

2.2 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der schriftlichen Projektvereinbarung. Leistungen, die nicht ausdrücklich im Angebot benannt sind, sind nicht Vertragsbestandteil.

2.3 Die Agentur schuldet die vereinbarte Leistung, nicht einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg (z. B. Umsatzsteigerung, Ranking-Positionen, Conversion-Raten), sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart.

§ 3 VERTRAGSSCHLUSS

3.1 Alle Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Angebote sind 14 Tage ab Datum gültig, sofern im Angebot keine andere Frist genannt wird.

3.2 Ein Vertrag kommt zustande durch:

(a) schriftliche oder per E-Mail erklärte Annahme des Angebots durch den Auftraggeber, oder

(b) Auftragsbestätigung der Agentur nach Beauftragung durch den Auftraggeber, oder

(c) Beginn der Leistungserbringung durch die Agentur nach Beauftragung.

3.3 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen des Vertrags bedürfen der Schriftform oder der Bestätigung per E-Mail.

3.4 Die Einbeziehung dieser AGB erfolgt spätestens mit Vertragsschluss. Mit Annahme des Angebots bestätigt der Auftraggeber die Kenntnisnahme und Geltung dieser AGB.

§ 4 MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS

4.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle zur Projektdurchführung erforderlichen Informationen, Materialien, Bilder, Texte, Zugangsdaten und Freigaben rechtzeitig und vollständig bereitzustellen.

4.2 Der Auftraggeber benennt eine verbindliche Ansprechperson für die Projektkommunikation. Entscheidungen und Freigaben dieser Person gelten als verbindlich.

4.3 Kommt es aufgrund fehlender, verspäteter oder unvollständiger Mitwirkung zu Verzögerungen, verlängern sich vereinbarte Fristen entsprechend. Die Agentur ist berechtigt, entstandenen Mehraufwand nach Aufwand zu berechnen.

4.4 Der Auftraggeber stellt sicher, dass er über alle erforderlichen Rechte an den bereitgestellten Inhalten (Texte, Bilder, Logos, Marken) verfügt. Er stellt die Agentur von Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung dieser Pflicht entstehen.

4.5 Erfolgt trotz Aufforderung keine Mitwirkung innerhalb von 14 Kalendertagen, ist die Agentur berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Bereits erbrachte Leistungen sind in diesem Fall vollständig zu vergüten.

§ 5 LEISTUNGEN, TERMINE & ABNAHME

5.1 Die Agentur erstellt Websites und Markenauftritte nach modernen Standards (mobile-first, responsive, SEO-basiert, DSGVO-konform soweit beauftragt). Verbindliche Liefertermine bestehen nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zusage als Fixtermin.

5.2 Die Agentur ist berechtigt, qualifizierte Dritte (Subunternehmer, Freelancer) zur Leistungserbringung einzusetzen. Die Agentur haftet für deren Leistung wie für eigene.

5.3 Nach Fertigstellung einer Leistung oder eines Projektabschnitts wird dem Auftraggeber ein Abnahmelink oder eine Vorschau zur Verfügung gestellt.

5.4 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistung innerhalb von 7 Werktagen nach Bereitstellung abzunehmen oder konkrete, nachvollziehbare Mängel schriftlich anzuzeigen.

5.5 Die Leistung gilt als abgenommen, wenn:

(a) der Auftraggeber die Abnahme ausdrücklich erklärt, oder

(b) innerhalb der 7-Werktage-Frist keine Mängelrüge eingeht, oder

(c) die Leistung produktiv genutzt, veröffentlicht oder Dritten zugänglich gemacht wird.

5.6 Die Agentur ist berechtigt, Teilleistungen zur gesonderten Abnahme vorzulegen. Abgenommene Teilleistungen gelten als eigenständige Leistungsbestandteile.

5.7 Feedback und Änderungswünsche des Auftraggebers werden in maximal zwei Korrekturschleifen pro Projektphase berücksichtigt, sofern im Angebot nicht anders vereinbart. Darüber hinausgehende Änderungen werden als Zusatzleistung nach Aufwand berechnet.

§ 6 VERGÜTUNG & ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

6.1 Die Vergütung richtet sich nach dem im Angebot vereinbarten Preis. Alle Beträge verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

6.2 Sofern nicht anders vereinbart, gelten für Projektaufträge folgende Zahlungsmodalitäten:

(a) 50 % Anzahlung bei Auftragserteilung (Rechnungsstellung nach Angebotsbestätigung)

(b) 30 % nach Erreichen des ersten Meilensteins (i. d. R. nach Abnahme der Design- und Strukturvorschau)

(c) 20 % Restzahlung nach Livegang oder finaler Übergabe

6.3 Rechnungen sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig, sofern nicht anders vereinbart.

6.4 Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt:

(a) Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu berechnen,

(b) eine Mahnpauschale von 40 EUR gemäß § 288 Abs. 5 BGB zu erheben,

(c) die weitere Leistungserbringung bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen,

(d) Zugänge, Domains und veröffentlichte Inhalte bis zur Zahlung zu sperren.

6.5 Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der Agentur anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

6.6 Zusatz- oder Änderungsleistungen, die nicht im ursprünglichen Angebot enthalten sind, werden nach vorheriger Absprache zusätzlich vergütet, entweder pauschal oder auf Stundenbasis gemäß aktueller Preisliste.

§ 7 NUTZUNGSRECHTE & GEISTIGES EIGENTUM

7.1 Sämtliche von der Agentur erstellten Werke (Designs, Layouts, Texte, Code, Grafiken, Konzepte) sind bis zur vollständigen Bezahlung geistiges Eigentum der Agentur.

7.2 Nach vollständiger Bezahlung räumt die Agentur dem Auftraggeber ein einfaches (nicht ausschließliches), zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den vertraglich vereinbarten Leistungsergebnissen für den vereinbarten Verwendungszweck ein.

7.3 Eine Übertragung des Nutzungsrechts an Dritte, eine Bearbeitung oder eine Nutzung über den vereinbarten Zweck hinaus bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Agentur.

7.4 Die Herausgabe offener Arbeitsdateien (z. B. Figma-Dateien, Adobe-Quelldateien, Squarespace-Exports) ist nicht geschuldet und erfolgt nur nach gesonderter schriftlicher Vereinbarung, ggf. gegen zusätzliche Vergütung.

7.5 Entwürfe, Konzepte und Zwischenstände, die nicht zur Umsetzung freigegeben wurden, verbleiben vollständig bei der Agentur. An abgelehnten Entwürfen werden keine Nutzungsrechte eingeräumt.

§ 8 GEWÄHRLEISTUNG & HAFTUNG

8.1 Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von 7 Werktagen nach Abnahme schriftlich mit konkreter Fehlerbeschreibung angezeigt werden. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen.

8.2 Bei berechtigten Mängeln hat die Agentur das Recht zur zweimaligen Nachbesserung innerhalb angemessener Frist. Schlägt die Nachbesserung endgültig fehl, kann der Auftraggeber Minderung oder Rücktritt verlangen.

8.3 Die Haftung der Agentur ist wie folgt beschränkt:

(a) Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet die Agentur unbeschränkt.

(b) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

(c) Die Haftung ist der Höhe nach begrenzt auf die Netto-Auftragssumme des jeweiligen Einzelauftrags, maximal jedoch 25.000 EUR.

(d) Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

8.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

8.5 Die technische Kompatibilität mit zukünftigen Browserversionen, Betriebssystemen, Gerätegenerationen oder Plattform-Updates (z. B. Squarespace) kann nicht garantiert werden. Anpassungen aufgrund technischer Weiterentwicklungen sind nicht von der Gewährleistung umfasst und müssen gesondert beauftragt und vergütet werden.

8.6 Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme.

§ 9 LAUFENDE BETREUUNG, WARTUNG & PFLEGEVERTRÄGE

9.1 Änderungen, Erweiterungen und Aktualisierungen nach Projektabschluss (z. B. Events, Blogposts, Textupdates, neue Seiten) sind nicht Teil des Erstauftrags. Diese können über Einzelbeauftragungen, Stundenpakete oder laufende Betreuungsverträge separat beauftragt werden.

9.2 Regelmäßige Wartung (z. B. Monitoring, Security-Updates, Plattformpflege, SSL-Prüfungen) wird nur bei Abschluss eines Betreuungspakets gewährleistet.

9.3 LAUFZEIT UND VERLÄNGERUNG:

(a) Betreuungsverträge haben eine Mindestlaufzeit von einem Quartal (3 Monate), sofern nicht anders vereinbart.

(b) Die Abrechnung erfolgt quartalsweise im Voraus zu Beginn des jeweiligen Leistungszeitraums.

(c) Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Quartal, sofern er nicht fristgerecht gekündigt wird.

9.4 KÜNDIGUNG:

(a) Die ordentliche Kündigung eines Betreuungsvertrags ist mit einer Frist von 30 Kalendertagen zum Ende des laufenden Quartalszeitraums möglich.

(b) Die Kündigung bedarf der Schriftform oder der Erklärung per E-Mail.

(c) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.

9.5 FOLGEN BEI KÜNDIGUNG ODER EINSTELLUNG:

(a) Bei wirksamer ordentlicher Kündigung endet der Vertrag zum Ende des laufenden Quartalszeitraums. Ein Anspruch auf anteilige Erstattung bereits gezahlter Vergütung besteht nicht.

(b) Bei Kündigung ohne Einhaltung der Kündigungsfrist oder bei einseitiger Einstellung der Zahlungen bleibt die Vergütung für den laufenden Quartalszeitraum in voller Höhe geschuldet.

(c) Nicht abgerufene Leistungen innerhalb eines Abrechnungszeitraums (z. B. nicht genutzte Content-Updates) verfallen ersatzlos und berechtigen nicht zur Minderung, Erstattung oder Übertragung in den Folgezeitraum.

9.6 Nach Beendigung eines Betreuungsvertrags ist die Agentur nicht mehr zur Wartung, Monitoring oder Fehlerbehebung verpflichtet. Die Verantwortung für den technischen Betrieb der Website geht vollständig auf den Auftraggeber über.

§ 10 VERTRAGSLAUFZEIT & KÜNDIGUNG (PROJEKTVERTRÄGE)

10.1 Projektverträge enden mit vollständiger Leistungserbringung und Abnahme durch den Auftraggeber.

10.2 Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit kündigen. In diesem Fall sind alle bis zur Kündigung erbrachten Leistungen vollständig zu vergüten. Zusätzlich kann die Agentur eine Vergütung für nachweislich bereits eingeplante und reservierte Kapazitäten verlangen, maximal jedoch 25 % der noch offenen Auftragssumme.

10.3 Die Agentur kann den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen, insbesondere wenn:

(a) der Auftraggeber trotz Mahnung und Nachfristsetzung seinen Zahlungspflichten nicht nachkommt,

(b) der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten trotz Aufforderung wiederholt oder dauerhaft verletzt,

(c) über das Vermögen des Auftraggebers ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wird oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird,

(d) der Auftraggeber seine Geschäftstätigkeit einstellt oder liquidiert wird.

10.4 Im Falle einer Kündigung nach § 10.3 werden sämtliche offenen Forderungen der Agentur sofort fällig.

§ 11 REFERENZNENNUNG

11.1 Die Agentur ist berechtigt, die im Rahmen des Projekts erstellten Werke (Screenshots, Layouts, Logos, Domainnamen) in eigener Werbung (z. B. auf der Website, in Social Media, in Präsentationen, im Portfolio) als Referenz zu nennen und abzubilden, sofern keine schriftlich anderslautende Vereinbarung besteht.

11.2 Dieses Recht besteht auch nach Beendigung der Zusammenarbeit fort.

11.3 Die Agentur ist berechtigt, im Footer der erstellten Website einen dezenten Hinweis auf die Urheberschaft zu platzieren (z. B. „Webdesign by RawMedia").

11.4 Der Auftraggeber kann der Referenznennung aus wichtigem Grund schriftlich widersprechen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei nachweisbarem Reputationsschaden.

§ 12 VERTRAULICHKEIT & DATENSCHUTZ

12.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen, Geschäftsgeheimnisse und nicht öffentlich zugänglichen Daten vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Pflicht besteht über das Ende der Zusammenarbeit hinaus fort.

12.2 Ausgenommen sind Informationen, die (a) öffentlich bekannt sind oder werden, (b) dem Empfänger bereits bekannt waren, (c) von Dritten rechtmäßig erhalten wurden oder (d) aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.

12.3 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung unter: https://rawmd.eu/datenschutz

12.4 Soweit die Agentur im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien auf Anforderung einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO.

§ 13 HÖHERE GEWALT

13.1 Keine Partei haftet für die Nichterfüllung oder verzögerte Erfüllung ihrer Pflichten, soweit diese auf Umstände höherer Gewalt zurückzuführen ist. Hierzu zählen insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Anordnungen, Krieg, Terrorismus, Streik, Ausfall wesentlicher IT-Infrastruktur oder Ausfall von Drittanbieterdiensten (z. B. Squarespace, Cloud-Provider).

13.2 Die betroffene Partei hat die andere Partei unverzüglich über den Eintritt und die voraussichtliche Dauer des Hindernisses zu informieren.

13.3 Dauert die Störung länger als 60 Kalendertage an, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Bereits erbrachte Leistungen sind in diesem Fall anteilig zu vergüten.

§ 14 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

14.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

14.2 Erfüllungsort für alle Leistungen ist Tiefenbach. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, Karlsruhe.

14.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt (salvatorische Klausel).

14.4 Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

14.5 Die Agentur behält sich vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Der Auftraggeber wird über Änderungen informiert. Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang der geänderten AGB, gelten diese als angenommen.

Stand: Januar 2026

Was wir für dich bauen.

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Keine Worthülsen. Keine leeren Versprechen. Wir schreiben Texte, die sagen, was du tust, warum du es besser machst und warum sich der Kunde für dich entscheiden sollte.

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Wir hören zu. Was sind deine Ziele? Wer sind deine Kunden? Was soll die Website erreichen?

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Wir entwickeln die Struktur, die Texte, das Design. Du siehst alles, bevor wir anfangen zu bauen.

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Wir bauen die Website. Du gibst Feedback. Wir passen an. Bis alles passt.

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Schwarzes Hintergrundbild mit grauem Logo, das aus den Buchstaben W W besteht, und darunter das Wort MANAGEMENT.
Das Bild zeigt das offene-Logo der Videoplattform YouTube mit der Beschriftung 'open two' und 'rec' darunter.
Logo mit Uhrzeiger, Zahnrädern und der Aufschrift ‚Eventmühle Kraichgau‘
Das Bild zeigt das Logo von NextNet, bestehend aus einem abstrakten Symbol und dem Text 'NextNet' in grauer Farbe auf schwarzem Hintergrund.